Flurstück – Bedeutung, Unterschiede & Abgrenzung
- Marc Seiberth
- 14. Januar 2022
Für Immobiliengeschäfte, Bauanträge oder die Vermittlung von grundstücksbezogenen Finanzierungen ist das Flurstück von Bedeutung. Informationen über seine Lage sind auf der Flurkarte, dem darstellenden Bereich des Liegenschaftskatasters, vermerkt. Wie man an diese Daten gelangt, erfahren Sie hier ebenso, wie die Definition.
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Was ist ein Flurstück? – Eine Definition
Ein Flurstück ist ein amtlich vermessener und örtlicher Teil der Erdoberfläche und dokumentiert die exakte Lage eines Grundstücks. Flurstücke bilden die kleinste Einheit im Grundbuch und sind im Liegenschaftskataster geführt. Sie sind der amtliche Nachweis über das Eigentum an Grund und Boden.
In Flurkarten, auch Liegenschaftskarten genannt, werden Flurstücksgrenzen mit durchgezogener Linie und Flurstücksnummer definiert.
Für die exakte Bezeichnung eines Flurstücks innerhalb einer Flur wird die Flurstücksnummer vergeben. Die Nummerierung innerhalb einer Flur erfolgt fortlaufend, wobei ältere Flurstücke noch mit Zähler und Nenner gekennzeichnet sind.
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Welche Bedeutung hat die Flurstücksnummer?
In jeder Gemarkung, die in der Regel der Gemeinde entspricht, befinden sich Flure, die jeweils einzelne Flurstücke enthalten. Um ein Flurstück im Liegenschaftskataster oder im Grundbuchauszug finden zu können, wird eine Flurstücksnummer vergeben, die eine eindeutige Zuordnung ermöglicht. Die Bezeichnung der Flure erfolgt fortlaufend. Eine Flurstücksnummer besteht aus bis zu fünf Ziffern. Vor allem ältere Flurstücke können auch eine Kombination aus Zähler und Nenner (z. B. 103/2) oder aus Ziffern und Buchstaben (z. B. 103a) enthalten.
Wie und wo kann ich es finden?
Wenn Sie einfach nur Interesse haben, Ihr Flurstück auf der Katasterkarte anzusehen, besteht mittlerweile die Möglichkeit im Internet auf entsprechende Daten zuzugreifen. Diese sogenannten Geodaten wurden in Datenbanken, den Geoportalen, gesammelt und sind online verfügbar. Die amtliche Datenbank der Katasterämter wird unter der Bezeichnung ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatastersystem) geführt und steht für alle Bundesländer zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen Flur und Flurstück?
Als Flur bezeichnete man in vergangenen Jahrhunderten die Landschaft, irgendwann nur noch das Gelände außerhalb der Wälder. Später wurde zur eindeutigen Abgrenzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen jedem Bauern ein Flurstück zugeordnet, welches auch Flur genannt wurde.
In der heutigen amtlichen Katastersprache ist ein Flur die Zusammenfassung einzelner Flurstücke. In einer Gemarkung können dabei mehrere Flure bestehen. Diese Aufteilung in Flurstücke, Flure und Gemarkungen dient der besseren Übersicht und leichteren Zuordnung zwischen Kataster und Grundbuch.
Wie kann ein Flurstück dem Grundbuch zugeordnet werden?
Die amtliche Flurkarte beschreibt die Lage und Beschaffenheit der Flurstücke. Durch die Vergabe der Flurstücksnummer und die eindeutige Zuordnung zur Flur und der Gemarkung kann es im Grundbuch wiedergefunden werden. In der Abteilung I werden genau diese Lagebezeichnungen aufgeführt.
Ist ein Flurstück ein Grundstück?
Es ist wie bereits erklärt wurde, die kleinste Buchungseinheit im Katasterwesen. Das Grundstück entspricht einer höheren Buchungseinheit und kann demzufolge aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Grenzen des Grundstücks werden durch die äußeren Grenzen der Flurstücke festgelegt. Diese eindeutige Abgrenzung ist auf der amtlichen Flurkarte abgebildet. Der umgekehrte Fall, nämlich dass ein Flurstück mehrere Grundstücke bildet, ist nicht existent.
Können mehrere Flurstücke zusammengefasst werden?
Müssen die Grenzen Ihrer Flurstücke, unabhängig aus welchen Gründen, vermessen werden, kommen einige Kosten auf Sie zu. Deshalb ist es durchaus ratsam, mehrere zu einem zusammenfassen zu lassen. Dies wird als Flurstücksverschmelzung bezeichnet, die allerdings nur im Liegenschaftskataster der Vermessungsbehörde stattfindet und keine Änderung des Grundbuchs nach sich zieht.
Wie wird die Flurstücksverschmelzung dokumentiert?
Um eine Zusammenlegung von Flurstücken amtlich dokumentieren zu können, wird durch die örtliche Vermessungsbehörde eine Neuvermessung der Außengrenzen vorgenommen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Veränderung der Liegenschaftskarte, um die neue Grenze amtlich korrekt belegen zu können.
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