Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Kostenfreie PDF-Vorlage

Mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können sich Vermieter davon überzeugen, ob zukünftige Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen bisher pünktlich nachgekommen sind. Ein Vermieter kann sich mit einer solchen Bestätigung aus dem letzten Mietverhältnis des potentiellen Neumieters dahingehend absichern, dass es sich bei dem Interessenten nicht um sogenannte Mietnomaden handelt.

Hier können Sie sich eine PDF-Vorlage herunterladen. Zudem klären wir, wie ein solcher Nachweis ausgestellt wird und welche Hürden es eventuell zu nehmen gibt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Mietschuldenfreiheits­bescheinigung?

Hierbei handelt es sich um ein Dokument, in dem der bisherige Bewohner dem Eigentümer ein Zeugnis darüber ausstellt, ob er bisher pünktlich und vollständig seine Miete bezahlt hat, also eine Bestätigung über die Mietschuldenfreiheit. Dieser Nachweis wird gern eingesehen, um sich ein Bild über die Zahlungsmoral des zukünftigen Bewohners machen zu können.

Wie sieht ein Nachweis aus?

Egal ob Sie Bewohner oder Eigentümer sind, eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung erfordert kaum Aufwand. Unser Dokument zur Mietschuldenfreiheit können Sie ganz bequem ausdrucken, ausfüllen und vom Eigentümer unterzeichnen lassen.

Zu den wichtigen Angaben zählen:

  • Daten des Vermieters oder der Hausverwaltung
  • Daten des Mieters
  • Angaben zum Mietverhältnis (Dauer und Grund der Kündigung)
  • Nachweis über pünktlich geleistete Zahlungen (meist nur über die Miete) 
  • Angaben über Mietschulden und daraus resultierende Zahlungsvereinbarungen
  • Bestätigung durch die Unterschrift des Vermieters

PDF-Vorlage: Mietschuldenfreiheits­bescheinigung

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Welche Vorteile ergeben sich für den Mieter?

In den meisten Fällen kommen auf ein Wohnobjekt unzählige Interessenten, vor allem in beliebten Städten und Wohngegenden. Kann der Mietinteressent eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung vorgelegen, zeugt die positive Auskunft nicht nur von der guten Zahlungsmoral des potenziellen Mieters, sondern baut gleichzeitig Vertrauen zum Eigentümer auf.

Welche Vorteile ergeben sich für den Vermieter?

Als Eigentümer können Sie sich meist aufgrund mehrerer Interessenten den für Sie geeigneten Bewohner heraussuchen. Auf welche Kriterien sollten Sie achten? Neben der „Chemie, die stimmen muss“, sind es in der Regel klare Fakten, wie Familienstand, Haustiere, das Einkommen und die Zuverlässigkeit bei der Zahlung der Miete. Ein entsprechender Nachweis wie die Mietschuldenfreiheit kann einen ersten Eindruck vermitteln.

Warum ist der Nachweis nicht verpflichtend?

Die Bescheinigung ist zunächst rechtlich nicht aussagekräftig, da in dem Dokument keine Angaben zur rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung der Betriebskosten aufgeführt sind. Ebenso ist kein Eintrag vorgesehen, bei dem es um einen konkreten Zeitrahmen geht. Wie lange das Mietverhältnis bestand und für welchen Zeitraum der Nachweis gilt, muss nicht zwingend belegt werden.

Hinzu kann eine für den bisherigen Eigentümer ungünstige Ausgangsposition kommen, wenn er die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung unterzeichnet. Zum Zeitpunkt des Nachweises wird er rechtlich gesehen dazu aufgefordert, sich verbindlich zum Stand der Mietzahlungen inklusive Betriebskosten zu äußern. Unterschreibt ein Eigentümer trotz ausstehender Betriebskostenabrechnung, die in diesem Nachweis gar nicht schriftlich festgehalten wird, verliert er den gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten. Diesen Nachteil wollen viele Eigentümer nicht eingehen und unterzeichnen einen solchen Nachweis nicht.

Gibt es Gründe den Nachweis nicht auszustellen?

In manchen Fällen ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter getrübt, wenn der Bewohner den Mietbetrag und/oder die Betriebskosten gekürzt hat. Auch wenn dies auf rechtlich sicherer Basis zustande kam, so ist der Eigentümer möglicherweise dennoch nicht geneigt, eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung auszustellen.

Da die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung für den Vermieter nach dem BGH-Urteil Az.: VIII ZR 238/08 nicht verpflichtend ist, kann die Herausgabe dieses Dokuments nicht erzwungen werden.

Was tun, wenn Sie keinen Nachweis erhalten?

Sollte der Eigentümer den Nachweis unterschreiben, gibt es die Möglichkeit, eine Bestätigung bzw. Quittung über den gezahlten Mietpreis anzufordern. Nach § 368 BGB ist der Vermieter zur Aushändigung einer Quittung verpflichtet.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Als Bewohner können Sie allerdings auch einen entsprechenden Kontoauszug der Hausbank ausdrucken. Mit der Suchfunktion im Online-Konto lassen sich alle Zahlungen zusammenfassen und ausdrucken. Auch die Schufa-Auskunft wäre eine weitere Möglichkeit, die positive Zahlungsfähigkeit schriftlich zu bestätigen. Die sogenannte Mieterselbstauskunft ist ebenfalls eine geeignete Alternative zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. In diesem Fall werden alle relevanten Punkte über das Zahlungsverhalten und eventuelle Schwierigkeiten aufgelistet. 

Was kostet ein Nachweis?

In der Regel wird ein Eigentümer eine Gebühr erheben, um sich den Aufwand für das Ausstellen des Nachweises entlohnen zu lassen. Meist belaufen sich die Gebühren auf etwa 20 bis 50 Euro, ebenso wie die Quittierung der Zahlungen.

Gibt es Sonderfälle bei der Mietschuldenfreiheit?

Wir möchten hier auf zwei Sonderfälle aufmerksam machen, bei denen es zu Abweichungen von der regulären Mietschuldenfreiheitsbestätigung kommen kann:

  • Untermiete 
  • Eltern als Mieter

Untermiete

Untermieter ist derjenige, der mit dem Hauptmieter des Wohnobjektes einen Mietvertrag geschlossen hat. Das gilt z.B. auch für ein Zimmer in Wohngemeinschaften. Da der Mietzins an den Hauptmieter gezahlt wird, ist dieser auch für das Ausstellen der Mietschuldenfreiheitsbestätigung zuständig. Auch er kann rechtlich nicht zum Nachweis gezwungen werden.

Wenn Eltern die Vermietung übernehmen

Mietverträge für das erste Wohnobjekt oder ein Zimmer in einer WG werden oft von Eltern unterzeichnet. In manchen Fällen wird dies sogar verlangt, um Zahlungssicherheit zu gewährleisten. Hier ist eine Bestätigung der regelmäßigen und vollständigen Mietzahlungen von den Eltern vorzuzeigen.

Wird der Auszubildende oder Studierende selbst Mieter, kann es für ihn natürlich keine Bestätigung der Mietschuldenfreiheit geben. Bei Interesse an ein Wohnobjekt sollte dies mitgeteilt werden, damit kein Nachteil gegenüber anderen Mitbewerbern entsteht. Möglicherweise könnten die Eltern die Übernahme einer Bürgschaft in Aussicht stellen, falls es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen sollte.

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