Mieterselbstauskunft inkl. PDF-Vorlage

Mieterselbstauskunft - Vorlage und hilfreiche Tipps

Die Lage auf dem Immobilienmarkt für Mietobjekte ist seit vielen Jahren angespannt. Vor allem in wirtschaftsstarken Städten und Regionen sowie beliebten Wohngegenden herrscht akuter Wohn- und Häusermangel. Mietinteressenten sollten daher gut vorbereitet zum Besichtigungstermin gehen. Mit einer Mieterselbstauskunft ist die erste Hürde genommen, um einen positiven Eindruck beim zukünftigen Vermieter hinterlassen zu können.

In diesem Ratgeber finden Sie zunächst eine Vorlage zum Download. Auf die einzelnen Punkte werden wir hier eingehen. Lesen Sie weiter! 

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Wie Sie unserer Vorlage entnehmen können, handelt es sich um wichtige Angaben über den Mietinteressenten. Zudem beinhaltet das Dokument auch relevante Informationen für das Zustandekommen eines Mietvertrags. Dieses Formular wird vom potenziellen Mieter ausgefüllt, damit sich der Vermieter ein Bild vom Interessenten machen kann. Das auch als Mieterauskunft oder Selbstauskunft bezeichnete Dokument beruht auf freiwilliger Basis und ist nicht zwingend erforderlich.

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Wofür braucht man eine Mieterselbstauskunft?

Sobald sich mehrere Menschen um eine Mietsache bewerben, hat der Eigentümer die Qual der Wahl. Er muss sich aus einem großen Interessentenkreis für einen neuen Bewohner entscheiden. Dabei ist er auf eine Fülle von Informationen über den potentiellen Bewohner angewiesen, um sich ein eigenes Bild machen zu können. In erster Linie benötigt er dazu Antworten über die finanzielle Situation und die Zahlungsmoral der künftigen Mieter, um sichergehen zu können, dass das Mietverhältnis auf lange Sicht zustande kommen kann.

Aber auch andere Aspekte, wie das Alter der Mietinteressenten spielen bei der Auswahl durch eine Rolle. Für eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus mit vorwiegend älteren Bewohnern, kommen junge Familien eher nicht in Frage.

Was darf gefragt werden?

Unsere Vorlage dient Ihnen als Muster für die Informationen, nach denen der Eigentümer fragen darf. Dabei handelt es sich um Fragen, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis von Bedeutung sind.

Folgende Informationen sollten enthalten sein:

  • Persönliche Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und Familienstand
  • Mitbewohner wie Ehepartner, Kinder, usw. 
  • Angabe über eventuelle Haustiere
  • Nutzung der Wohneinheit oder des Hauses
  • berufliche Situation mit Angabe des Einkommens oder Nachweis über bewilligte Sozialleistungen
  • Mitteilung über eventuelle Mietschulden und andere Zahlungsschwierigkeiten

Persönliche Angaben und Familiensituation

Für den Eigentümer ist es nicht nur von Bedeutung, wer als Hauptmieter einzieht. Vielmehr spielen die Anzahl und das Alter weiterer Familienmitglieder sowie Haustiere eine Rolle. Hunde sind beispielsweise nicht überall erlaubt. Kleintiere, wie Hamster und Fische können hingegen ohne Weiteres gehalten werden. In diesem Fall müssen Sie keine Angabe über Kleintiere machen.

Nutzung des Mietobjekts

In der Regel werden Wohnobjekte und Häuser zur Nutzung als Wohnraum vermietet. Möglicherweise plant ein Mietinteressent zusätzlich eine gewerbliche Nutzung, falls er ein Zimmer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Solche weiteren Nutzungen müssen mit dem Eigentümer vorab geklärt werden.

Berufliche Situation und Einkommen der Mieter

Die Auskunft darüber ist oft der ausschlaggebende Punkt für das Zustandekommen eines Mietverhältnisses. Ein geregeltes Berufsleben mit regelmäßigem Einkommen prädestiniert einen Interessenten für das zu vermietende Objekt. Um sicherzugehen, dass die Miete pünktlich und vollständig bezahlt werden kann, lässt sich ein Eigentümer zusätzlich die letzte Monatsabrechnung zeigen, ebenso eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom letzten Vermieter. Ersatzweise sind auch eine Schufa-Auskunft oder ein anderer Bonitäts-Check möglich. 

Finanzielle Schwierigkeiten

Sollte der potenzielle neue Bewohner auf Sozialleistungen angewiesen sein, mit der auch die Miete bezahlt wird, muss dies dem Eigentümer unaufgefordert mitgeteilt werden. Gleiches gilt für Interessenten, die sich mit ihrem Privatvermögen in einem Insolvenzverfahren befinden oder deren zukünftige Miete 75 Prozent ihres Nettoeinkommens übersteigt. Ob dies durch die Mieterselbstauskunft oder eine andere Art der Informationsabgabe erfolgt, ist unerheblich.

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Persönliche Informationen, die nicht im Zusammenhang mit der Vermietung des Wohnobjektes stehen, dürfen nicht abgefragt werden.

Folgende Fragen sind nicht erlaubt:

  • Familienplanung und eventuell bestehende Schwangerschaft
  • sexuelle Orientierung
  • religiöse Zugehörigkeit
  • ethnische Zugehörigkeit und Nationalität
  • Angehörigkeit einer Partei, dem Mieterschutzbund, einer Gewerkschaft o. ä.
  • Krankheiten oder Behinderungen
  • Hobbys (evtl. im Hinblick auf das Spielen eines Musikinstrumentes)
  • Mögliche Vorstrafen und Ermittlungsverfahren, die in keinem Zusammenhang mit einem Mietverhältnis stehen.
 

Es steht dem Interessenten jedoch frei, solche Informationen preiszugeben, um bessere Chancen bei der Vergabe des Mietobjektes zu haben.

Falschangaben in der Auskunft- was nun?

Interessenten sind nicht dazu verpflichtet, eine freiwillige Selbstauskunft abzugeben. In diesem Fall ist die Chance auf den Abschluss eines Mietvertrags allerdings geringer. Dennoch dürfen keine Falschaussagen über persönlichen Informationen, berufliche Situation und Finanzen gemacht werden, um eine bessere Ausgangsbasis zu schaffen.

Ein Eigentümer, der Falschaussagen aufdeckt, kann den bereits geschlossenen Vertrag vor Einzug des Mieters anfechten oder nach dem erfolgten Einzug eine fristlose Kündigung aussprechen. Hier gilt allerdings die Schwere der Täuschung. Er muss nachweisen können, dass die Aufrechterhaltung des Vertrages für ihn unzumutbar ist. Handelt es sich um Falschaussagen zur finanziellen Situation und der Bewohner ist nicht in der Lage, seine Miete zu bezahlen, ist die Kündigung rechtens. Kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen trotz falscher Auskunft nach, besteht kein Grund zur Kündigung.

Mieterselbstauskunft

Schützt eine Selbstauskunft vor Zahlungsausfällen?

Das Dokument ist eine solide Basis, um sich ein Bild von potenziellen Mietern machen zu können. Da die zulässigen Fragen korrekt ausgefüllt werden müssen, sollten sich kaum Schwierigkeiten in Bezug zu Zahlungsausfällen ergeben. Um dennoch sicherzugehen, dass die Miete pünktlich und komplett beglichen werden kann, stehen weitere Auskünfte zur Verfügung.

Der Eigentümer kann sich folgende Belege vom zukünftigen Bewohner aushändigen lassen, um seine bisherige Zahlungsfähigkeit vorab prüfen zu können:

  • ein bis drei aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch den bisherigen Vermieter
  • aktuelle Schufa-Auskunft oder ein ähnlicher Bonitäts-Check
  • unterschriebene Bürgschaft (bei Auszubildenden oder Studenten)

Schufa-Auskunft und Bonitäts-Check

Als Vermieter besteht die Möglichkeit, Vertragspartner einer Auskunftei zu werden. Möchten Sie über einen potentiellen neuen Bewohner die Bonität erfahren, benötigen Sie seine Zustimmung und können anschließend die angeforderten Daten einsehen.

Privatpersonen können sich ebenfalls eine Auskunft über die Schufa einholen. Diese steht ihnen einmal pro Jahr kostenlos zu.

Wohnberechtigungsschein - Brauche ich noch zusätzlich eine Mieterauskunft?

Der Eigentümer einer durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Mietsache wird sich in der Regel kaum vor Interessenten retten können. Nur Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein kommen für solche Objekte in Frage. Es gibt allerdings auch hier keine Garantie. Wir empfehlen zusätzlich eine Auskunft vorzulegen. empfohlen.

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