Maklergebühren Hausverkauf: Alles, was Sie wissen müssen

Die Maklerprovision wirkt oft als entscheidender Faktor bei der Immobilientransaktion.

Die Auswahl des richtigen Immobilienmaklers kann eine Herausforderung darstellen. Schließlich bindet sich ein Immobilienbesitzer nicht nur an einen Dienstleister, sondern vertraut ihm auch eines seiner wertvollsten Güter an. Daher ist es unerlässlich, die Struktur der Maklergebühr vorab genau zu verstehen, um unerwartete Kosten zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Maklergebühr

Die Maklergebühr, auch Courtage genannt, stellt das Entgelt für die Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler dar. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist erst bei erfolgreicher Vermittlung fällig.

In der Regel wird die Höhe der Maklergebühr zwischen Makler und Auftraggeber individuell vereinbart. Laut der gesetzlichen Regelung darf diese jedoch bestimmte Höchstsätze nicht überschreiten, um den Käufer zu schützen.

Eine Besonderheit ist die Teilung der Maklergebühr zwischen Verkäufer und Käufer. Diese „Innenprovision“ oder „Außenprovision“ sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung und ist inzwischen in vielen Bundesländern gängige Praxis.

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Berechnung der Provision

Die Provision wird üblicherweise als Prozentsatz des Verkaufspreises vereinbart. Gewöhnlich variieren diese Sätze zwischen drei und sieben Prozent zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, je nach Region und Marktsituation.

Falls im Maklervertrag keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, orientiert sich die Courtage an regionalen Gepflogenheiten oder den üblichen Tarifen der Maklerverbände. Die Klarheit der Vertragsdetails ist hierbei von hoher Wichtigkeit, um Missverständnisse zu vermeiden.

Zu beachten gilt es, dass die Maklercourtage nur bei einem erfolgreichen Verkaufsabschluss fällig wird. Sollte es nicht zum Vertragsabschluss kommen, hat der Makler keinen Anspruch auf eine Bezahlung. Gebühren wie Anzeigenkosten oder Besichtigungen sollten im Vorfeld geklärt werden, um zusätzliche Kosten transparent zu halten.

Rechen-Beispiel:

Angenommen, der Verkaufspreis eines Hauses beträgt 500.000 Euro. Die Maklerprovision wird in diesem Beispiel mit 5% des Verkaufspreises vereinbart.

Die Berechnung sieht dann folgendermaßen aus:

Verkaufspreis: 500.000 Euro Maklerprovision: 5% von 500.000 Euro = 25.000 Euro

In der Lage könnte die genauere Berechnung Ihrer Provisionskosten von drei bis sieben Prozent abhängen. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen verschiedene Prozentsätze der Maklergebühr und die entsprechenden Kosten für einen Verkaufspreis von 500.000 Euro:

Maklerprovision in Prozent
Maklerprovision in Euro
3%
15.000
4%
20.000
5%
25.000
6%
30.000
7%
35.000

Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle nur ein Beispiel ist und die tatsächliche Maklergebühr individuell verhandelt werden kann.

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Gesetzliche Regelung

Die Maklerprovision ist seit dem 23. Dezember 2020 durch das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser geregelt. Dieses Gesetz soll für eine gerechtere Aufteilung der Kosten sorgen.

Ein zentraler Punkt ist die Teilung der Maklerprovision. Der Verkäufer und der Käufer zahlen jeweils die Hälfte.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Maklerprovision nicht mehr vollständig vom Käufer zu tragen ist, wenn der Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer beauftragt wurde. Zudem dürfen Makler vom Käufer keine höhere Provision verlangen, als sie mit dem Verkäufer vereinbart haben. Die Provisionszahlung ist an die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags geknüpft.

Zudem wurde festgelegt, dass Maklerverträge mit Verbrauchern grundsätzlich in Textform zu schließen sind. Ferner muss transparent kommuniziert werden, welche Leistungen die Provision abdeckt. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften können Rechtsfolgen eintreten, die im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit des Maklervertrags führen können. Aus diesem Grund ist es für die Vertragsparteien von immensem Interesse, sich umfassend über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.

Maklerprovision im bundesweiten Durchschnitt

Die Maklerprovision für den Verkauf einer Immobilie variiert je nach Region und Marktsituation. Im bundesweiten Durchschnitt bewegen sich die Sätze zwischen drei und sieben Prozent zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe der Provision wird in der Regel individuell zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart. Dabei orientiert man sich entweder an den regionalen Gepflogenheiten oder den üblichen Tarifen der Maklerverbände.

Um Ihnen einen Überblick über die typischen Maklerprovisionen in verschiedenen Bundesländern zu geben, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle eine grobe Orientierung:

Bundesland
Maklerprovisionin Euro
Baden-Württemberg
3 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Bayern
3 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Berlin
3 – 6 % (zzgl. MwSt.)
Brandenburg
5 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Bremen
4 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Hamburg
3 – 6 % (zzgl. MwSt.)
Hessen
3 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Mecklenburg-Vorpommern
5 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Niedersachsen
3 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Nordrhein-Westfalen
3 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Rheinland-Pfalz
3 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Saarland
3 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Sachsen
3 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Sachsen-Anhalt
5 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Schleswig-Holstein
4 – 7 % (zzgl. MwSt.)
Thüringen
5 – 7 % (zzgl. MwSt.)

Bitte beachten Sie, dass die in der Tabelle genannten Werte nur als grobe Richtlinie dienen und die individuellen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Makler maßgeblich sind. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die aktuellen Konditionen beim jeweiligen Makler zu informieren.

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Verteilung der Kosten

Die gerechte Verteilung der Maklerkosten auf Verkäufer und Käufer illustriert die gemeinsame Nutzenziehung aus der Dienstleistung des Maklers. Gemäß der gesetzlichen Regelung darf die Provision maximal 7,14% des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen, wovon jede Vertragspartei die Hälfte übernimmt. Eine solche Aufteilung soll eine faire Lastenverteilung gewährleisten und verhindern, dass der Käufer finanziell überfordert wird.

Eine Kostenaufteilung, die beiden Parteien gerecht wird, erfordert eine klare und rechtzeitige Absprache zwischen den involvierten Seiten. Es ist wichtig, dass der Maklervertrag alle relevanten Details zur Provisionszahlung präzise aufführt, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden und die Transparenz zu wahren.

Modelle der Kostenübernahme

Bei der Maklergebühr für den Hausverkauf existieren verschiedene Modelle der Kostenübernahme, die zwischen den Parteien vereinbart werden können.

  1. Innenprovision: Hierbei zahlt der Immobilienverkäufer die gesamte Maklergebühr.
  2. Außenprovision: Bei diesem Modell übernimmt der Käufer die vollständige Zahlung der Provision.
  3. Teilung der Provision: Die Maklergebühr wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.
  4. Individuelle Vereinbarung: Die Aufteilung der Maklerkosten kann auch individuell verhandelt und festgelegt werden.

Diese Regelungen müssen im Maklervertrag eindeutig festgehalten werden, um spätere Differenzen zu vermeiden.

Eine sorgfältige Betrachtung der jeweiligen Modelle ist essentiell, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.

Bestellerprinzip beim Hausverkauf

Das Bestellerprinzip besagt grundsätzlich, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, auch dessen Gebühr zu zahlen hat. Dieses Prinzip hat seinen Ursprung im Bereich der Wohnungsvermietung, ist jedoch nicht direkt auf den Hausverkauf übertragbar.

Beim Hausverkauf ist das Bestellerprinzip keine zwingende Vorgabe. Die Verteilung der Maklerkosten bleibt eine verhandelbare Angelegenheit.

Dennoch kann auch beim Verkauf von Immobilien das Bestellerprinzip angewandt werden, vorausgesetzt, die Parteien einigen sich darauf.

Die freiwillige Anwendung des Bestellerprinzips kann zu einer gerechteren Kostenverteilung führen, indem der Auftraggeber der Maklerleistung die Kosten trägt, unabhängig davon, ob Verkäufer oder Käufer.

Eine solche Vereinbarung kann die Attraktivität des Immobilienangebots steigern, indem potentielle Käufer von der Maklerkostenlast befreit werden, was wiederum die Verkaufschancen erhöht.

Es bleibt jedoch immer eine Verhandlungssache zwischen den beteiligten Parteien, inwieweit das Bestellerprinzip Anwendung findet und wie die Kosten letztlich verteilt werden.

Verhandlungsmöglichkeiten

Die Höhe der Maklergebühr beim Hausverkauf ist, entgegen eines oft vorherrschenden Missverständnisses, durchaus verhandelbar. Makler sind geschäftlich darauf ausgerichtet, lukrative Verträge zu schließen, was ihnen einen Verhandlungsspielraum eröffnet. Für Immobilienbesitzer bedeutet dies, dass sie durch geschickte Verhandlungsführung die Provisionshöhe optimieren können. Dies erfordert jedoch ein fundiertes Wissen über die üblichen Marktkonditionen sowie Verhandlungsgeschick. Wer sich hierbei unsicher fühlt, kann auch die Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen, um die besten Konditionen auszuhandeln.

Verhandlungstipps für Verkäufer

Eine fundierte Vorbereitung ist essentiell, um bei der Verhandlung der Maklergebühr die Oberhand zu behalten.

  1. Marktkenntnisse aneignen: Informieren Sie sich über die üblichen Maklerprovisionen in Ihrer Region.
  2. Verhandlungsbasis schaffen: Legen Sie einen realistischen, aber verhandelbaren Provisions-Prozentsatz als Ausgangspunkt fest.
  3. Argumentationsgrundlage vorbereiten: Setzen Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie und Ihre Verkaufsbereitschaft strategisch als Verhandlungsargument ein.
  4. Flexibilität zeigen: Signalisieren Sie Offenheit für alternative Provisionsmodelle, wie einen gestaffelten Provisionsverlauf.
  5. Schriftliche Angebote einholen: Vergleichen Sie unterschiedliche Angebote und beziehen sich auf diese während der Verhandlungen.

Bevorzugen Sie eine sachliche und bestimmte Kommunikation, um Professionalität auszustrahlen.

Langjährige Geschäftsbeziehungen oder die Aussicht auf weitere Empfehlungen können als Hebel in den Verhandlungen genutzt werden.

Verhandlungstipps für Käufer

Beim Immobilienerwerb ist eine umfassende Vorbereitung der Schlüssel zum Erfolg. Informieren Sie sich genau über den lokalen Immobilienmarkt, bevor Sie in Verhandlungen treten.

Erkennen Sie die Wichtigkeit Ihrer Verhandlungsposition an. Nur wenn Sie diese verstehen, können Sie effektiv kommunizieren.

Erarbeiten Sie sich eine klare Vorstellung davon, welchen Preis Sie bereit sind zu zahlen, und definieren Sie Ihre Preisobergrenze konkret.

Nutzen Sie vergleichbare Immobilienpreise als Verhandlungsbasis und bringen Sie Beispiele in das Gespräch ein.

Betonen Sie gegenüber dem Verkäufer Ihre Ernsthaftigkeit und Bereitschaft zum Kauf, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken.

Letztlich sollten Sie nicht zögern, einen professionellen Immobilienmakler hinzuzuziehen, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

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Häufige Fallen vermeiden

Im Kontext der Maklergebühr beim Hausverkauf ist es entscheidend, sich der gängigen Fallstricke bewusst zu sein. Ein klassisches Beispiel ist die Nichtbeachtung der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer, die seit dem 23. Dezember 2020 in Kraft sind. Ebenso sollte unbedingt auf die klare Formulierung des Maklervertrages geachtet werden, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass alle Abmachungen hinsichtlich der Maklergebühr schriftlich festgehalten und durch beide Parteien unterzeichnet sind. So bewahren Sie sich vor unliebsamen Überraschungen und stellen sicher, dass der Verkaufsprozess Ihres Hauses reibungslos verläuft.

Versteckte Kosten erkennen

Beim Verkauf einer Immobilie sind transparente Kostenstrukturen essentiell. Doch häufig werden Nebenkosten übersehen, die sich nicht unmittelbar aus dem Maklervertrag ergeben. Insbesondere diejenigen Posten, die im Kleingedruckten verborgen sind, verdienen erhöhte Aufmerksamkeit. Dazu zählen beispielsweise Auslagen für Marketingmaßnahmen oder administrative Gebühren, die nicht explizit als Teil der Maklerprovision definiert sind.

Es ist daher unerlässlich, den Maklervertrag detailliert zu prüfen. Fragen Sie nach, bis jede Gebühr, die über die reine Provision hinausgeht, klar definiert und verständlich erklärt ist.

Verkäufer sollten sich bewusst machen, dass das Angebot eines Maklers auch Kosten für Zusatzleistungen wie z.B. die Erstellung eines Energieausweises, die Beschaffung von Grundbuchauszügen oder die Durchführung von Besichtigungen beinhalten kann. Stellen Sie sicher, dass Sie verstehen, wofür jede Gebühr erhoben wird, und prüfen Sie, ob diese Dienstleistungen notwendig sind und den Preis rechtfertigen.

Es kann ebenfalls vorkommen, dass Erfolgshonorare entstehen, welche an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, wie beispielsweise den Verkauf über dem Marktwert. Derartige Kosten sollten im Vorfeld geklärt und im Maklervertrag fixiert werden, um spätere Differenzen zu vermeiden. Seien Sie wachsam bezüglich Formulierungen, die Spielraum für Interpretationen lassen, und bestehen Sie auf einer klaren und eindeutigen Vereinbarung der Gebühren. Nur so können Sie sicherstellen, dass alle Maklerkosten transparent und nachvollziehbar sind.

Maklervertrag kritisch prüfen

Ein professionell formulierter Maklervertrag dient als verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit. Er sollte alle wesentlichen Aspekte, wie die Höhe der Provision, genau definieren und sämtliche vertraglichen Pflichten klarstellen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Es ist essentiell, die Kündigungsbedingungen genau zu betrachten, da diese oft übersehen werden. Prüfen Sie die Fristen und Modalitäten sorgfältig.

Sonderklauseln und Exklusivbindungen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Ein exklusiver Maklervertrag kann Ihre Optionen limitieren und sollte ausgewogen ausgestaltet sein.

Achten Sie auf die genaue Spezifikation der Leistungen des Maklers. Notieren Sie, welche Aktivitäten zur Verkaufsförderung unternommen und wie oft diese durchgeführt werden sollen.

Ein guter Vergleich verschiedener Angebote kann Licht ins Dunkel bringen. Untersuchen Sie, ob die vorgesehenen Leistungen den verlangten Preis rechtfertigen und ob Alternativangebote vielleicht vorteilhafter sind.

Letztlich ist es von entscheidender Bedeutung, den Vertrag vor der Unterschrift einem Experten zu präsentieren. Dies kann Missverständnisse ausräumen und Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützen.

Unser Fazit

Die Maklergebühr beim Hausverkauf ist ein wichtiges Thema, das Immobilienbesitzer und -verkäufer genau verstehen sollten. Die Struktur und Höhe der Maklerprovision können individuell vereinbart werden, sollten jedoch die gesetzlichen Höchstsätze beachten. Eine gerechte Aufteilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer ist mittlerweile gängige Praxis. Es ist ratsam, im Vorfeld die genauen Konditionen mit dem Makler zu besprechen und schriftlich festzuhalten.

Das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten sorgt für eine faire Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. Eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und eine transparente Kommunikation sind von großer Bedeutung, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Höhe der Maklergebühr kann verhandelt werden, sowohl für Verkäufer als auch für Käufer. Eine fundierte Vorbereitung und Marktkenntnis sind hierbei entscheidend. Es ist empfehlenswert, gezielte Verhandlungsstrategien zu nutzen und im Zweifelsfall professionelle Unterstützung hinzuzuziehen, um die besten Bedingungen zu erzielen.

Es ist wichtig, auf versteckte Kosten und Nebenkosten zu achten, die über die Maklerprovision hinausgehen. Ein kritischer Blick auf den Maklervertrag und eine genaue Prüfung der einzelnen Klauseln sind unerlässlich. Eine klare Kommunikation und schriftliche Festlegung aller Vereinbarungen gewährleisten Transparenz und vermeiden spätere Streitigkeiten.

Insgesamt ist eine gründliche Vorbereitung und ein genaues Verständnis der Maklergebühr von großer Bedeutung, um den Hausverkauf erfolgreich und reibungslos abzuwickeln.

Häufig gestellte Fragen zur Maklergebühr beim Hausverkauf

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Maklergebühr beim Hausverkauf.

Die Maklergebühr, auch als Courtage bezeichnet, ist das Entgelt, das ein Makler für die Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich war.

Die Höhe der Maklergebühr kann individuell zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart werden. In der Regel liegt sie zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe kann je nach Region und Marktsituation variieren.

Die Maklergebühr wird üblicherweise als Prozentsatz des Verkaufspreises vereinbart. Falls im Maklervertrag keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, orientiert sich die Courtage an regionalen Gepflogenheiten oder den üblichen Tarifen der Maklerverbände.

Die Maklergebühr kann zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Dies wird als “Innenprovision” oder “Außenprovision” bezeichnet. In vielen Bundesländern ist die Teilung der Maklergebühr mittlerweile gängige Praxis.

Ja, seit dem 23. Dezember 2020 regelt ein Gesetz die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Es schreibt eine gerechte Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer vor und legt weitere Bestimmungen zum Maklervertrag fest.

Ja, die Maklergebühr kann verhandelt werden. Sowohl Verkäufer als auch Käufer können versuchen, die Provisionshöhe durch geschickte Verhandlungsführung zu optimieren. Eine fundierte Vorbereitung und Marktkenntnis sind hierbei entscheidend.

Es ist wichtig, auf versteckte Kosten und Nebenkosten zu achten, die über die reine Maklerprovision hinausgehen. Lesen Sie den Maklervertrag sorgfältig durch und klären Sie im Vorfeld, welche Kosten genau enthalten sind, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Das Bestellerprinzip besagt grundsätzlich, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, auch dessen Gebühr zu zahlen hat. Beim Hausverkauf ist das Bestellerprinzip keine zwingende Vorgabe, die Verteilung der Maklerkosten bleibt verhandelbar.

Um sich vor unerwarteten Kosten zu schützen, ist es wichtig, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen. Klären Sie im Vorfeld alle Fragen und lassen Sie sich alle Vereinbarungen schriftlich festhalten. Bei Unsicherheiten können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Ein gut formulierter Maklervertrag sollte alle wesentlichen Aspekte, wie die Höhe der Maklergebühr, die Leistungen des Maklers und die Kündigungsbedingungen, genau definieren. Klären Sie alle Details im Vorfeld, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Ein gut formulierter Maklervertrag sollte alle wesentlichen Aspekte, wie die Höhe der Maklergebühr, die Leistungen des Maklers und die Kündigungsbedingungen, genau definieren. Klären Sie alle Details im Vorfeld, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Die Auswahl des richtigen Maklers kann eine Herausforderung sein. Informieren Sie sich über verschiedene Makler, holen Sie Angebote ein und vergleichen Sie diese. Achten Sie dabei nicht nur auf die Maklergebühr, sondern auch auf Erfahrung, Expertise und Seriosität.

Wenn der Verkauf einer Immobilie nicht zustande kommt, hat der Makler keinen Anspruch auf eine Bezahlung der Maklergebühr. Klären Sie im Vorfeld, ob zusätzliche Kosten wie Anzeigenkosten oder Besichtigungen anfallen könnten, wenn kein Verkauf erfolgt.

Bei Streitigkeiten bezüglich der Maklergebühr ist es ratsam, einen Experten, wie einen Rechtsanwalt, hinzuzuziehen. Dieser kann bei der Klärung des Sachverhalts und der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Die Maklerprovision für den Verkauf einer Immobilie kann je nach Region und Marktsituation variieren. Im bundesweiten Durchschnitt liegt sie zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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