Was kostet eine Grundstücksbewertung?

Möchten Sie ein Grundstück bewerten lassen, so können Sie zwischen verschieden umfangreichen Gutachten wählen. Als kostenlose Möglichkeit stehen Ihnen dabei die zahlreichen Bewertungsplattformen im Internet zur Verfügung, deren Werte Sie jedoch nicht bedenkenlos übernehmen sollten. Exaktere Grundstückswerte erhalten Sie mit einem Kurzgutachten ab 100 Euro sowie dem Vollgutachten ab 1000 Euro. Welches Gutachten für Sie infrage kommen kann, lesen Sie in den folgenden Kapiteln.

Was versteht man unter einer Grundstücksbewertung?

Die Grundstücksbewertung bezeichnet die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks, welches bebaut oder unbebaut sein kann. Sie kommt unter anderem bei der Immobilienbewertung nach dem Sachwertverfahren zum Einsatz. Der Wert des Grundstücks wird oft auch als Bodenwert bezeichnet.

Grundstücksbewertung – Welche kosten fallen an?

Auch bei Grundstücksbewertungen kommt es auf das jeweilige Gutachten und den ermittelten Wert an, in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen. Das Vollgutachten ist am teuersten und kann sich beispielsweise bei einem Grundstückswert von 100.000 Euro auf etwa 1.000 Euro belaufen. Das Kurzgutachten dagegen fällt günstiger aus und ist ab 100 Euro erhältlich, jedoch nicht vor Gericht zugelassen.

Für Verkaufsverhandlungen genügt das Kurzgutachten auf jeden Fall. Ist Ihnen das immer noch zu teuer, so können Sie eine Online-Abfrage über den anonymen Immobilienwertrechner machen. Diese ist völlig kostenlos, kann aber nur bedingt verwendet werden, weil der ermittelte Immobilienwert eine vage Schätzung darstellt.

Was kostet eine Grundstücksbewertung

Kann ich den Grundstückswert auch selbst ermitteln und die Kosten sparen?

Wenn Sie sich bei Ihrer Kommune über den bereits genannten Bodenrichtwert informieren, können Sie Ihren Grundstückswert auch selbst bestimmen. Beachten Sie dabei, dass es sich wiederum um eine Schätzung handelt, da außer dem Bodenrichtwert keine weiteren Faktoren bezüglich Ihres Grundstücks in die Berechnung einfließen.

Der Bodenrichtwert wird für verschiedene Bereiche, die Bodenrichtwertzonen, etwa alle zwei Jahre von Ihrer Kommune herausgegeben. Dafür wurden über 24 Monate alle Verkaufspreise von Grundstücken in Ihrer Gemeinde oder Stadt gesammelt und daraus ein Mittelwert gebildet. Die Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertzonen werden in einer Karte dargestellt. Sehr leicht lässt sich darauf einsehen, wo Ihr Grundstück liegt und welcher Wert zugeordnet wurde.

Was ist das Besondere an der Bewertung eines Grundstücks?

Als wesentlicher Unterschied zwischen verschiedenen Grundstücken ist die Einordnung in unterschiedliche Grundstücksarten zu nennen. Während einige Flächen in land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebieten sowie in Industriegebieten liegen, befinden sich viele Grundstücke, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden in (zukünftigen) Wohngebieten.

Da diese sehr begehrt sind, können die Grundstücksbewertungen sehr hoch ausfallen. Eine weitere Einteilung von Grundstücken wirkt sich vor allem bei noch unbebauten Grundstücken wertmindernd oder wertsteigernd aus, nämlich die Einstufung in „kein Bauland“, „Bauerwartungsland“ sowie „Bauland“.

Wie wirkt sich die Einstufung in Bauland bei der Grundstücksbewertung aus?

Bevor Sie Ihr unbebautes Grundstück bewerten lassen, lohnt sich ein Blick in den Bebauungsplan Ihrer Kommune. Dort finden Sie die Einordnung von Gebieten in die bereits erwähnten Kategorien der Bebauung.

Wurde Ihr Grundstück als Bauland ausgewiesen, können Sie davon ausgehen, eine hohe Bewertung zu erhalten. Das sogenannte Bauerwartungsland hat zwar gute Chancen eines Tages ebenfalls als Bauland deklariert zu werden, kann aber genauso gut kein Bauland werden. Diese Grundstücksinhaber sitzen praktisch zwischen zwei Stühlen und können nur geduldig abwarten.

Welche weiteren Merkmale in Bezug zur Bebauung sind bei der Grundstücksbewertung ausschlaggebend?

Ebenfalls im Bebauungsplan ersichtlich, ist die mögliche Bebauung, dargestellt durch die Anzahl der Geschosse auf einer festgelegten Fläche. Sind Sie Besitzer eines Grundstücks in einer größeren Stadt, auf dem ein zehn Etagen umfassendes Haus mit einem Ladengeschäft erbaut werden darf, dann sind Sie ein Glückspilz, denn die Grundstücksbewertung wird sehr hoch ausfallen. Weiterhin ist der Erschließungszustand des Grundstücks ausschlaggebend für die Bewertung.

Wie fließen all diese Faktoren in die Grundstücksbewertung ein?

Um aus dem Sammelsurium all dieser Daten den exakten Grundstückswert ermitteln zu können, sollten Sie einen Immobilienexperten ins Boot holen. Die alleinige Berechnung des Grundstückswertes nach dem Bodenrichtwert, den die Kommunen für ihr jeweiliges Einzugsgebiet herausgeben, ist nicht präzise genug, sondern nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Ein erfahrener Immobilienmakler beispielsweise kann die zusammengetragenen Faktoren gut beurteilen und zum Bodenrichtwert dazu addieren oder abziehen.

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