Wer erstellt eine Immobilienbewertung?
Eine Immobilienbewertung ist ein komplexes Unterfangen, das für einen Laien kaum durchschaubar ist und deshalb mithilfe eines Sachverständigen vorgenommen werden sollte. Je nachdem, welches Gutachten für die Ermittlung des Verkehrswertes erforderlich ist, kommen verschiedene Gutachter oder Experten infrage. Lesen Sie selbst, wer der geeignete Partner für Ihr Anliegen ist.
- Marc Seiberth
- 27. September 2020
Für welchen Anlass benötigen Sie eine Immobilienbewertung?
Zunächst spielt der Anlass für die Suche nach einem Sachverständigen in Immobilienfragen eine entscheidende Rolle, denn nicht jeder Fachmann ist auch befugt, alle Arten von Gutachten zu erstellen. Möchten Sie beispielsweise wissen, welchen Verkehrswert Ihr Objekt am derzeitigen Immobilienmarkt erzielen würde und darauf aufbauend entscheiden, ob Sie Ihr Haus verkaufen wollen, so ist eine Vielzahl an kompetenten Experten in der Lage, Ihnen eine Bewertung zu erstellen. Liegt der Grund für die Wertermittlung in einem Gerichtsverfahren, dann wird der Expertenkreis wesentlich kleiner.
Wer erstellt die Immobilienbewertung aus reinem Interesse?
Wenn es eigentlich keinen speziellen Anlass gibt und Sie einfach aus Neugier oder Interesse, den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten, brauchen Sie keinen persönlichen Ansprechpartner. Dann reicht eine Online-Abfrage, wie beim anonymen Immobilienwertrechner, um sich ein Bild über den ungefähren Verkehrswert Ihres Hauses oder Grundstücks machen zu können. Ein paar wenige Daten reichen dabei schon aus.
Wer erstellt die Immobilienbewertung für einen Kaufinteressenten?
Sind Sie potenzieller Hauskäufer und haben bereits das ein oder andere Objekt besichtigt, so fragen Sie sich vielleicht, ob der Verkaufspreis auch realistisch ist. Für diese Abfrage könnten Sie einen Fachmann einschalten, haben jedoch ebenso mit dem anonymen Immobilienwertrechner einen guten Partner im Internet. Verschiedene Daten geben Sie nach Aufforderung in die Maske der Online-Abfrage ein und erhalten daraufhin einen Wert, der ein solider Anhaltspunkt für weitere Verhandlungen ist.
Wer erstellt die Immobilienbewertung bei einem Immobilienverkauf?
Für einen Verkauf Ihrer Immobilie sollten Sie sich nicht auf eine Online-Wertermittlung verlassen, sondern einen Fachmann ins Boot holen. Wir empfehlen Ihnen dabei die Erstellung eines Kurzgutachtens. Um die Bewertung nicht nur aufgrund reiner Daten, wie Größe oder Zuschnitt, vorzunehmen, wird eine Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Immobilie stattfinden. Der Sachverständige kann dabei wichtige Punkte in die Wertermittlung einfließen lassen. Als Gutachter kommen dabei unter anderem Makler, Immobilienexperten, Architekten, Ingenieure oder auch Restauratoren, beispielsweise bei der Taxierung eines denkmalgeschützten Hauses, infrage.
Wer erstellt die Immobilienbewertung bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung?
Während der Wert bei Erbschaft und Schenkung die Grundlage für die Festlegung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist, wird bei einer Scheidung der Immobilienwert benötigt, um die Immobilie „aufteilen“ zu können. In der Regel wird ein Kurzgutachten ausreichen, welches die bereits beim Verkauf genannten Gutachtergruppen anfertigen können. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten, womöglich in einer Erbengemeinschaft oder zwischen den Ehepartnern, die vor Gericht ausgefochten wird, dann reicht das Kurzgutachten nicht mehr aus. Nun wird ein umfangreiches Vollgutachten notwendig, das nur ein zertifizierter Gutachter ausstellen darf. Dieser kann ebenso ein Makler oder Architekt sein, muss allerdings als Gutachter staatlich anerkannt sein.
Wer erstellt die Immobilienbewertung für eine Kreditanfrage?
Hier wird es ein wenig heikel, denn in der Regel wird die Bank versuchen, die zu belastende Immobilie selbst zu bewerten. Dass sie den Immobilienwert aus reinem Interesse etwas tiefer ansetzt, können Sie bestimmt nachvollziehen. Aus diesem Grund ist es ratsam, selbst ein Kurzgutachten in Auftrag zu geben. In beiden Fällen ist der ermittelte Verkehrswert noch nicht der Beleihungswert, den die Bank daraufhin festgelegt. Dieser dient zur Absicherung des Kredits und liegt etwa 10 – 20 Prozent unterhalb des ermittelten Verkehrswertes, um einen womöglichen finanziellen Ausfall abzusichern.
Wer erstellt die Immobilienbewertung bei einer Zwangsversteigerung?
Sollte der Fall einer unabwendbaren Zwangsversteigerung eintreten, überlassen viele Kreditnehmer die Abwicklung dem Amtsgericht und damit auch die Bewertung der Immobilie. Diese wird in der Regel nach dem Bodenrichtwert vorgenommen und berücksichtigt keine besonderen Merkmale. Um dagegen vorzugehen, könnten Sie ein Vollgutachten erstellen lassen, was sich aber nur dann lohnt, wenn sich die Differenz der berichtigten Immobilienbewertung deutlich über den Kosten des Gutachtens bewegt. Lassen Sie sich in dieser verzwickten Lage unverbindlich von einem Fachmann beraten.